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IT-Kollektivvertrag
Hitz

IT-Kollektivvertrag

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5141-5

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Hitz - IT-Kollektivvertrag

§ 19 Abfertigung

Wolfram Hitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundsätzliches
1
II.
Möglichkeit des Rücktritts von der Übertrittsvereinbarung
2, 3

I. Grundsätzliches

1

Die Abfertigung neu gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die seit dem Stichtag neu begründet wurden. Unabhängig davon besteht gem § 47 BMSVG die Möglichkeit, vom System Abfertigung alt auf die neue Abfertigung umzusteigen.

Dazu sind zwei Varianten möglich, in der Literatur „Einfriervariante“ bzw „Übertragungsvariante“ genannt (K. Mayer, ZellKomm3 § 47 BMSVG Rz 1). Die Details zu den unterschiedlichen Umstiegsvarianten sind der einschlägigen Literatur zu entnehmen. Da die von der Abfertigung alt betroffenen Arbeitsverhältnisse schon vor mehr als 20 Jahren begründet worden sein mussten, reduzieren sich die Anwendungsfälle der Abfertigung alt laufend und gibt es auch für § 19 IT-KV kaum mehr eine praktische Relevanz.

II. Möglichkeit des Rücktritts von der Übertrittsvereinbarung

2

In diesem Zusammenhang ist nur auf die kollektivvertragliche Besonderheit hinzuweisen, dass eine Möglichkeit des Rücktritts von der Übertrittsvereinbarung besteht, und zwar nicht auf Grund des Gesetzes, sondern ausschließlich aufgrund der kollektivvertraglichen Besserstellung.

Die Fris...

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