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IT-Kollektivvertrag
Hitz

IT-Kollektivvertrag

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5141-5

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IT-Kollektivvertrag (3. Auflage)

S. 205Anhang III - zum Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

Für die Ermittlung der Reisekostenentschädigungen im Zuge von Auslandsdienstreisen gelten der § 26 Z 4 EStG idF sowie die Verordnung der Bundesregierung, BGBl 1993/483, die gemäß § 75a RGV, idF BGBl 1994/665, als Bundesgesetz weiter gilt.

Die Bundesgesetzblätter sind bei der Print Media Austria AG (vormals Österreichische Staatsdruckerei AG) erhältlich.

Postadresse: 1030 Wien, Rennweg 16

Tel.: 01/797 89-0

eMail: bgbl@verlagoesterreich.at

Internet: www.bgbl.at oder www.verlagoesterreich.at

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