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IT-Kollektivvertrag
Hitz

IT-Kollektivvertrag

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5141-5

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Hitz - IT-Kollektivvertrag

§ 16 Lehrlingseinkommen

Wolfram Hitz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Gesetzliche Grundlagen
1
II.
Dauer des Lehrverhältnisses
2
III.
Höhe des Lehrlingseinkommens
3- 6b
IV.
Kürzungsmöglichkeit des Lehrlingseinkommens
7- 10
V.
Weiterverwendungszeit/Behaltepflicht/Behaltezeit/Weiterbeschäftigung
A.
Einstufung nach Ende des Lehrverhältnisses
B.
Einstufung in die Berufseinsteigerregelung
14- 16

I. Gesetzliche Grundlagen

1

Bei der Beschäftigung von Lehrlingen sind die allgemeinen Vorschriften des BAG zu beachten. Ausschließlich in § 16 IT-KV werden Regelungen zum Lehrlingseinkommen getroffen.

II. Dauer des Lehrverhältnisses

2

Die Dauer der einzuhaltenden Lehrzeit ist abhängig von der Art des Lehrberufes.

Im IT-Bereich gibt es nachfolgende fachspezifische Lehrausbildungen (Stand 2025):

  • Applikationsentwicklung - Coding

  • Informationstechnologie

    -

    Betriebstechnik

    -

    Systemtechnik

Diese haben eine Lehrzeit von jeweils 4 Jahren.

Nach Ablauf dieser Lehrzeit bzw allenfalls schon früher nach der erfolgreichen Ablegung einer Lehrabschlussprüfung endet das Lehrverhältnis und die Behalte- bzw Weiterverwendungszeit beginnt. Diese beträgt gem § 18 BAG drei Monate. Der Arbeitgeber, vormals Lehrberechtigter, hat in diesem Fall einen Kontrahierungszwang (s Rz 12 f).

III. ...

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