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bau aktuell 4, Juli 2025, Seite 151

Mitarbeiterprämie für 2025 und 2026

Christoph Wiesinger

Im Zuge der Corona-Pandemie schuf der Gesetzgeber erstmals eine Steuerbegünstigung für besondere Prämien für Mitarbeiter. Unter anderen Bezeichnungen und auch mit jeweils variierenden Voraussetzungen gab es seither in jedem Jahr entsprechende Begünstigungen für Prämien. Das Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl I 2025/25, sieht auch für das Jahr 2025 eine derartige Regelung vor.

1. Vorgeschichte

1.1. Lohnsteuer

Im Zuge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber im EStG die Möglichkeit verankert, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmern (der Plural hat hier durchaus Bedeutung) steuerfreie (und letztlich auch beitragsfreie) Prämien (das Gesetz spricht von „Zulagen und Bonuszahlungen“) zahlen kann. Die Bestimmungen wurden in verschiedenen Varianten - und auch unter wechselnden Bezeichnungen - in den folgenden Jahren fortgeführt. Folgende sind zu nennen (vereinfachte Darstellung):

  • Corona-Prämie (§ 124b Z 350 lit a EStG): Diese konnte jeweils für die Jahre 2020 und 2021 bis zu maximal 3.000 € geleistet werden.

  • Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 lit a EStG): Diese konnte jeweils für die Jahre 2022 und 2023 bis zu maximal 3.000 € geleistet werden; hier bestand die Besonderheit, dass die Steuerbefreiung bis 2.000 € bestand, darüber hinaus nur, wenn die Prämie ...

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