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Neue Regeln für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen
Teil 3: Übergangsvorschriften und Umstellung auf
Die Neuregelung der Leasingverhältnisse wird insbesondere für Leasingnehmer große Umstellungen auslösen. Die nach dem ausstehenden Endorsement der EU voraussichtlich ab dem pflichtgemäß zu beachtenden Regeln führen dazu, dass viele bisherige Operate-Leasingverhältnisse durch den Ausweis der Nutzungsrechte bilanzwirksam werden. Im abschließenden Beitragsteil werden die Übergangsvorschriften und die Umstellung auf die Neuregelungen nach IFRS 16 diskutiert. Trotz einiger Erleichterungsregeln dürfte die Umstellung in Abhängigkeit von der Anzahl und der Komplexität der bestehenden Leasingverhältnisse eine große Herausforderung darstellen.
1. Einleitung
In den beiden vorhergehenden Teilen des Beitrags in Heft 3 und 4/2016 der IRZ wurden die Bilanzierungsvorschriften für Leasingnehmer und -geber überblickartig dargestellt. Die neuen Regelungen zur Leasingbilanzierung sind spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet, sofern zeitgleich auch die Regelungen in IFRS 15 angewendet werden (IFRS 16.C1). Diese parallele Anwendung ist notwendig, da IFRS 16 in einigen Bereichen (z.B. Sale-and-Lease-Back) eng mit IFRS 15 verza...