zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 2002, Seite 332

Mobbing aus arbeitsrechtlicher Sicht

Mobbing ist ein vielfach plakativ gebrauchter Begriff, aus dem für sich genommen keine arbeitsrechtlichen Folgen abgeleitet werden können

Dr. Thomas Rauch

Häufig ist von einem gegen einen bestimmten Mitarbeiter gerichteten Mobbing die Rede. In zahlreichen Fällen geht das Mobbing von Kollegen und nicht vom Arbeitgeber aus. Ob und welche arbeitsrechtlichen Folgen aus diesem Verhalten resultieren, hängt einerseits von den arbeitsrechtlich relevanten Erklärungen und Verhaltensweisen des Arbeitnehmers ab, gegen den sich das Mobbing richtet (z. B. vorzeitiger Austritt), und andererseits von den Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers (z. B. Entlassung desjenigen, der Mobbinghandlungen setzt).

1. Typische Mobbinghandlungen

Durch Mobbing soll für den Betroffenen eine unangenehme Arbeitssituation geschaffen werden. Dies kann etwa durch die Verweigerung jeglicher Anerkennung, Isolation, systematische Zuteilung unangenehmer Aufgaben, negative Beurteilungen der Arbeitsleistungen, Zurückhaltung von Informationen, systematische Rufschädigung etc. erfolgen.

2. Mobbing im österreichischen Arbeitsrecht

Das österreichische Arbeitsrecht kennt den Begriff „Mobbing" nicht. Wird etwa ein vorzeitiger Austritt nur mit „Mobbing" begründet, so wäre dies kein gesetzlicher Austrittsgrund, da die relevanten Bestimmungen, wie etwa die §§ 26 AngG, 82 a GewO 1859 oder 15 Abs. 4 BAG, einen...

Daten werden geladen...