Praxishandbuch Verbrauchsteuern
1. Aufl. 2025
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S. VVorwort
Als Verbrauchsteuern gelten allgemein Steuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren wie zB Tabakwaren, Alkohol und alkoholische Getränke (zB Bier) sowie Mineralöl und weitere Energieerzeugnisse belasten. In systematischer Hinsicht werden Verbrauchsteuern den indirekten Steuern zugeordnet, da diese vom Grundsatz her - wie bei der Umsatzsteuer - vom Verbraucher getragen, aber beim Hersteller oder Händler eingehoben werden.
Das Verbrauchsteueraufkommen aus der Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Biersteuer und der Alkoholsteuer betrug im Jahr 2022 insgesamt ca 6.449 Mio €, was in etwa einem Anteil von 5 % am Gesamtsteueraufkommen in Österreich entspricht. Trotz dieses nicht unbedeutenden Steuervolumens führen die Verbrauchsteuern sowohl in der steuerlichen Fachliteratur als auch in der Beratungspraxis und universitären Forschung ein Schattendasein. Dies mag daran liegen, dass die Verbrauchsteuern gemeinhin als „komplexe Materie“ wahrgenommen werden (so etwa auch vom Rechnungshof in seinem Bericht zur Erhebung der Verbrauchsteuern in Österreich). Dies ändert jedoch nichts daran, dass es für den Rechtsanwender wie Produzenten, Lieferanten/Händler und Beförderer von verbrauch...