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ASoK 4, April 2002, Seite 123

Schadenersatzanspruch trotz Entlassung?

Zum Vorteilsausgleich bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses

Dr. Lukas Stärker

Der OGH hat sich letzten Aprilmit der Grundlage und dem Umfang eines auf Vorteilsausgleich gestützten Schadenersatzanspruchs im Fall einer Entlassung befasst und sowohl das anspruchsbegründende Erfordernis des beiderseitigen Verschuldens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses als auch die umfassende Entscheidungsbefugnis des Richters betont. Die tatsächliche Höhe des Vorteilsausgleichs ergibt sich aus einer Abwägung des beiderseitigen Verschuldens.

1. Sachverhalt

Der Kläger ist der ehemalige Arbeitnehmer der Geklagten, und trat am als Schlosserlehrling in das Unternehmen der Geklagten ein. Er legte am erfolgreich die Lehrabschlussprüfung ab. Vom bis absolvierte er den Zivildienst. Am nahm er die Arbeit bei der Geklagten wieder auf.

Im Juni 1999 wurde der bis dahin im Fassadenbau unerfahrene Kläger mit Fassadenarbeiten betraut. Er leitete eine aus vier Personen bestehende Arbeitspartie, der auf seinen Wunsch sein Cousin, ein im Fassadenbau erfahrener Arbeiter, angehörte. Etwa drei Wochen lang montierte er mit seinen Mitarbeitern Trapezkassetten aus Blech, am wurde mit der Fassadenblechmontage begonnen. Im Gegensatz zur vorher geleist...

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