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Urlaubsvorgriff und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• Urlaubsvorgriff und Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§§ 6, 10 UrlG, §§ 863, 1435 ABGB)
9 Ob A 235/00 z, wbl. 10/2001, 484 - 486.
Kündigt der Arbeitgeber, hat er kein Recht auf Rückverrechnung des Urlaubsentgeltes für einen im Vorgriff verbrauchten Urlaub. Es bleibt dahingestellt, ob eine Vereinbarung über eine Rückverrechnung von Urlaubsentgelt im Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses überhaupt wirksam getroffen werden kann.
Anmerkung: Der OGH weist in dieser Entscheidung auch auf den durch das ARÄG 2000 neu gefassten § 10 UrlG hin, in dem festgelegt ist, dass das Urlaubsentgelt für einen über das aliquote Ausmaß hinaus verbrauchten Jahresurlaub nicht rückzuerstatten ist, außer bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt oder verschuldeter Entlassung. Diese Bemerkung ist m. E. zu kritisieren, weil sich § 10 UrlG auf bereits erworbene Urlaubsansprüche bezieht, die „überaliquot" konsumiert wurden, nicht aber auf „echte" Urlaubsvorgriffe (also noch gar nicht entstandene Urlaubsansprüche).