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ISR 6, Juni 2025, Seite 231

Internationales Steuerseminar Schweiz 2025 in St. Moritz

Christian Heider

Die Wintertagung des Internationalen Steuerseminar Schweiz („IStS“), die vom 9. bis bereits zum 62. Mal in St. Moritz stattfand, stand im Zeichen aktueller Entwicklungen im internationalen Steuerrecht. Im Fokus waren die juristischen, praktischen und ökonomischen Herausforderungen für Unternehmen, Private Clients und Jurisdiktionen. Zudem wurden nationale Reformbedarfe bei der Unternehmensbesteuerung diskutiert. Die Tagung verdeutlichte, dass die internationale Steuerpolitik durch ein Spannungsfeld zwischen Umsetzbarkeit, Rechtssicherheit, Compliance-Belastung oder Standortkonkurrenz geprägt ist. Darüber hinaus standen aktuelle geo‑, finanz- und wirtschaftspolitische Themen auf dem Tagungsprogramm.

The winter conference of the International Tax Seminar Switzerland (IStS), which took place for the 62nd time in St. Moritz from 9 to 11 March 2025, focused on current developments in international tax law. The primary emphasis was placed on the legal, practical and economic challenges for companies, private clients and jurisdictions. Additionally, the need for national reforms in business taxation was addressed. The conference made it clear that international tax policy is characterised by tensions between feasibility, legal certainty, compliance burdens and competition between jurisdictions. Current geopolitical, financial and economic issues were also on the agenda of the conference.

I. Einleitung

Dr. Alberto Lissi und Prof. Dr. Xaver Ditz eröffneten die Veranstaltung und stellten das fachliche Programm der kommenden Tage vor. Die Tagung bietet eine bewährte Plattform für den fachlichen Austausch über aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht sowie in der Besteuerungspraxis. Darüber hinaus stehen zunehmend aktuelle steuer- und wirtschaftspolitische Themen auf dem Tagungsprogramm.

II. Erster Konferenztag

1. Die USA nach den Wahlen in der neuen geopolitischen Realität und Auswirkungen auf das transatlantische Bündnis?

Das fachliche Programm begann mit einem aktuellen Vortrag von Dr. Jean-Marc Rickli zur geopolitischen Lage nach den US-Wahlen und deren Auswirkungen auf das transatlantische Bündnis. Im Zentrum seines Vortrags stand die Frage, ob die gegenwärtige geopolitische Krisendynamik eine militärische Neuausrichtung Europas ermögliche. Rickli skizzierte zunächst S. 232 die Verschiebung globaler Machtverhältnisse seit Ende des Kalten Krieges und betonte die sicherheitspolitischen Auswirkungen steigender Verteidigungsausgaben. Die enge Kooperation zwischen Russland und China – manifestiert durch ihre gemeinsame Erklärung von 2022 – stelle ein zunehmendes Gegengewicht zu den USA und dem Westen dar. Die Annäherung Russlands an Nordkorea sowie die angespannte Lage zwischen dem Iran und Saudi-Arabien verschärfen die globalen Krisenherde zusätzlich. Rickli warnte vor einer wachsenden Kluft zwischen den traditionellen Werten der USA und der westlichen Welt. Besonders die sog. MAGA-Werte (Make America Great Again) stehen zunehmend im Widerspruch zu den europäischen Prinzipien. Rickli sieht in der weltweit angespannten Sicherheitslage aber auch eine historische Chance für die EU, sofern sie einheitlich agiere und ein eigenes Verteidigungssystem aufbaue.

2. Finanzpolitische Entwicklungen und Herausforderungen in der Schweiz und in Deutschland

Im Anschluss an den Eröffnungsvortrag widmeten sich Prof. Dr. Aymo Brunetti und Katja Hessel der finanzpolitischen Lage in der Schweiz und Deutschland. Im Fokus beider Vorträge standen insbesondere die Staatsverschuldung, Schuldenregeln und sonstige finanzpolitische Steuerungsmöglichkeiten.

Prof. Brunetti betonte, dass die Staatsverschuldung in der Schweiz seit 20 Jahren rückläufig ist, ein Trend, den er maßgeblich der strikten Ausgestaltung der Schweizer Schuldenbremse zuschrieb. Im Gegensatz zum deutschen Modell legt die Schweiz eine absolute Obergrenze für die Staatsverschuldung fest, die sich aufgrund des wachsenden BIP schuldenquotensenkend auswirkt. Eine Lockerung sei nur bei externen Schocks – wie der COVID‑19-Pandemie – vorgesehen. Allerdings haben diese Lockerungen den positiven Trend der vergangenen Jahre unterbrochen. Eine Expertengruppe empfiehlt deshalb gezielte Kürzungen von Ausgaben im Schweizer Haushalt, um die Einhaltung der Schuldenbremse langfristig sicherzustellen. Trotz hoher politischer und gesellschaftlicher Akzeptanz (über 83 % Zustimmung bei Einführung) sieht Brunetti das Risiko, dass die Schweizer Sozialversicherung keiner Schuldenbreme unterliegt.

Katja Hessel stellte in ihrem Vortrag die strukturellen Schwächen der deutschen Haushaltspolitik in den Mittelpunkt. Ausgangspunkt ihrer Analyse war die Feststellung, dass sich die deutschen Staatsschulden zwischen 2003 und 2023 um rund 80 % erhöht haben, während die Steuereinnahmen im gleichen Zeitraum lediglich um 73 % zulegten. Ihrer Einschätzung nach habe Deutschland weniger ein Einnahmenproblem, sondern vielmehr ein Ausgabenproblem. Eine wesentliche Belastung stelle dabei die Sozialversicherung dar, die den größten Posten im Bundeshaushalt ausmache. Sie thematisierte zudem die zunehmende Aufweichung der Schuldenbremse durch die sog. Sondervermögen. Während diese offiziell außerhalb des regulären Haushalts geführt werden, handle es sich de facto um Schulden.

3. Steuerpolitische Überlegungen vor dem Hintergrund des neuen geopolitischen Umfelds

Prof. Dr. Xaver Ditz führte als Moderator durch die erste Paneldiskussion zum Thema „Steuerpolitische Überlegungen vor dem Hintergrund des neuen geopolitischen Umfelds“. Katja Hessel , Botschafterin Nicole Krenger, Prof. Dr. Aymo Brunetti, Fritz Güntzler und Dr. Jean-Marc Rickli waren als Diskutanten dieses Panels eingeladen. Die Diskussion widmete sich aktuellen steuerpolitischen Entwicklungen mit transatlantischer Dimension; dabei standen insbesondere die Rolle der USA hinsichtlich der internationalen Unternehmensbesteuerung im Fokus.

Kritisch wurde die aktuelle steuerpolitische Haltung in den USA gegenüber dem Global Tax Deal eingeordnet. Ferner wurden Zölle als wirtschaftspolitisches Mittel und die Auswirkungen auf Inflation und Handel thematisiert. Protektionistische Maßnahmen sein langfristig ökonomisch problematisch, insbesondere im Hinblick auf Handelsbilanzdefizite und die Weitergabe von Zöllen an Verbraucher. Der Inflation Reduction Act habe zwar einige positive Effekte für die US-Wirtschaft gebracht, eine deutliche Inflationssenkung in den USA sei allerdings ausgeblieben.

Im Übrigen wurden mögliche Konsequenzen einer US-Blockadehaltung bei der Pillar 2 sowie alternative Ansätze wie die Ausweitung von Safe-Harbour-Regelungen diskutiert. Erste Erfahrungen mit der Mindestbesteuerung in der Schweiz haben bislang keine signifikanten Kapitalabflüsse gezeigt. Auf EU-Ebene wurde der zunehmende Ressourcenbedarf durch Vorhaben wie BEFIT oder DEBRA thematisiert.

Auch im deutschen Kontext zeigten sich steuerpolitische Problembereiche. Das Wachstumschancengesetz, ursprünglich als Impulsprogramm zur Stärkung von Investitionen konzipiert, wurde in zentralen Punkten abgeschwächt, z.B. durch die Streichung der Investitionsprämie. Ergänzend wurden das Bürokratieentlastungsgesetz und das Steuerfortentwicklungsgesetz thematisiert, die zwar auf strukturelle Verbesserungen abzielen, bislang aber keine durchschlagende Wirkung entfalten.

III. Zweiter Konferenztag

1. Aktuelle Entwicklungen in der Steuerpolitik

a) Deutsche Perspektive

Anknüpfend an die steuerpolitische Diskussion des vergangenen Konferenztages begann der zweite Tag des IStS mit einem Vortrag von Fritz Güntzler, der die aktuellen Entwicklungen in der deutschen Steuerpolitik beleuchtete. Seine Diagnose zum aktuellen Stand des Wirtschaftsstandorts Deutschland fiel ernüchternd aus: Deutschland ist beim Wirtschaftswachstum in S. 233 zwischen europäisches Schlusslicht. Rückläufige Patentanmeldungen, steigende Arbeitslosigkeit, Fachkräftemangel und sinkende ausländische Direktinvestitionen seien deutliche Anzeichen für eine schwächelnde Wettbewerbsfähigkeit. Besonders kritisch bewertete Güntzler das Versäumnis, trotz jahrelanger Rekordsteuereinnahmen die damalige Niedrigzinsphase nicht für notwendige Infrastrukturinvestitionen zu nutzen.

Auch aktuelle steuerpolitische Maßnahmen spiegelten diese Schwächen wider. So ist das ursprünglich auf 21 Milliarden Euro angelegte Entlastungsvolumen im Jahressteuergesetz 2024 und Steuerfortentwicklungsgesetz auf rund 13,5 Milliarden Euro reduziert worden. Substantielle Impulse zur Stärkung von Wachstum und Investitionen fehlen weitgehend; ein wesentlicher Teil der Entlastung lässt sich auf Progressionseffekte zurückführen. Ohne eine wachstumsorientierte Steuerpolitik werde Deutschland seine Wirtschaftskraft nicht zurückgewinnen.

b) Schweizer Perspektive

Anschließend referierte Fabian Baumer zu aktuellen steuerpolitischen Entwicklungen in der Schweiz. Sein Fokus lag auf vier zentralen Volksabstimmungen zu steuerlichen Themen im Herbst 2025:

(1) Besteuerung von Wohneigentum

Ein zentraler Punkt der Abstimmungen betrifft die zukünftige steuerliche Behandlung des Wohneigentums. Die Diskussion dreht sich insbesondere um die Frage, ob der sog. Eigenmietwert weiterhin steuerlich erfasst werden soll. Derzeit wird dieser Wert auf etwa 60–70 % der marktüblichen Miete festgelegt, doch die bestehende Bewertungsmethodik sei veraltet und werde zunehmend kritisiert. Gleichzeitig steht auch die Möglichkeit von Abzügen für Sanierungsmaßnahmen, Energiesparinvestitionen und der Schuldzinsenabzug zur Debatte.

(2) Zukunftsinitiative: Erbschaftsteuer auf Bundesebene

Ein besonders kontrovers diskutiertes Thema sei die Einführung einer Erbschaftsteuer auf Bundesebene. Die vorgeschlagene Steuer sieht einen Steuersatz i.H.v. 50 % mit einem Freibetrag von 50 Millionen Franken vor. Während Befürworter dies als eine Maßnahme zur Förderung der Steuergerechtigkeit betrachten, äußerten Kritiker erhebliche Bedenken – insbesondere vor dem Hintergrund der bereits existierenden Vermögenssteuer in der Schweiz. Baumer hob hervor, dass es bereits kantonale Erbschaftsteuern gebe, weshalb die Notwendigkeit einer zusätzlichen Bundessteuer infrage gestellt werde. Zudem werde befürchtet, dass eine solche Maßnahme zu einer verstärkten Abwanderung vermögender Personen aus der Schweiz führen kann.

(3) Einführung der Individualbesteuerung

Eine Einführung der Individualbesteuerung würde bedeuten, dass Ehepartner steuerlich nicht mehr gemeinsam veranlagt werden, sondern jeder Partner seine Steuern individuell entrichten muss. Die Befürworter sehen darin einen großen Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit, da insbesondere die sog. „Heiratsstrafe“ abgeschafft würde – eine Regelung, die insbesondere gutverdienende Doppelverdiener-Paare finanziell benachteilige.

(4) Einsparpotentiale im Haushalt: Reform der Kapitalleistungen aus der Vorsorge

Zum Abschluss seines Vortrags thematisierte Baumer mögliche Einsparmöglichkeiten im Staatshaushalt, wobei insbesondere Reformvorschläge zur steuerlichen Behandlung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge in den Fokus rücken.

Im Ergebnis werden die anstehenden steuerpolitischen Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche und wirtschaftliche Situation der Schweiz haben.

2. Pillar 2 und was danach?

Achim Pross eröffnete den Abschnitt zu internationalen Steuerthemen mit einem Vortrag zur Mindestbesteuerung (Pillar 2) aus OECD-Perspektive. Dabei betonte er, dass die Mindestbesteuerung keinen vollständigen Eingriff in den Steuerwettbewerb darstelle, sondern vielmehr einen Rahmen vorgebe, innerhalb dessen sich dieser Wettbewerb weiterhin entfalten könne. Ein zentraler Punkt der aktuellen Diskussion ist die Koexistenz unterschiedlicher steuerlicher Systeme. So hat die USA mit dem sog. GILTI-Regime bereits eine Form der Mindestbesteuerung unilateral eingeführt. Dies führt dazu, dass innerhalb eines globalen Mindestbesteuerungssystems verschiedene Modelle parallel bestehen, die nicht immer reibungslos aufeinander abgestimmt sind. Ein wichtiger Fortschritt innerhalb der Mindestbesteuerungsregelungen sind die Safe-Harbour-Regelungen, die Unternehmen administrative Erleichterungen bieten sollen. Pross sprach insbesondere über die Möglichkeit, diese Safe Harbours langfristig zu etablieren, um den administrativen Aufwand für Unternehmen und Steuerbehörden langfristig zu reduzieren.

Zum Abschluss seines Vortrags betonte Pross, dass die Steuerpolitik weiterhin einem dynamischen Wandel unterliegt. Während die Mindestbesteuerung aktuell im Fokus steht, befasst sich die OECD parallel mit einer Vielzahl weiterer steuerlicher Herausforderungen, um internationale Steuerregeln an neue wirtschaftliche Realitäten anzupassen. Dies umfasst u.a. die Digitalisierung der Steuerverwaltungen unter dem Stichwort „Tax Administration 3.0“, steuerliche Herausforderungen im Zusammenhang mit zunehmender internationaler Mobilität von Arbeitskräften oder Fortschritte bei der Bekämpfung von Steuervermeidung durch erhöhte Transparenzanforderungen.

3. Steuerwettbewerb und steuerliche Förderungsmaßnahmen: Quo vadis?

Die folgende Paneldiskussion zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Steuerwettbewerb und steuerliche Förderungsmaßnahmen wurde von Dr. Alberto Lissi moderiert; als Diskutanten S. 234 nahmen Prof. Dr. Dres. h.c. Juliane Kokott , Dr. Monika Wünnemann , Dr. Martin Arzethauser, Prof. Dr. Achim Dannecker , Dr. Frank Marty und Dr. Clemens Nowotny teil.

Im Fokus standen die juristischen und praktischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie. Es wurde erläutert, dass Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten laufen, da EU‑Richtlinien innerstaatlich umzusetzen sind. Die Umsetzung der Mindestbesteuerung führe zu Wettbewerbsnachteilen und erheblichem bürokratischem Aufwand. Eine völkerrechtliche Diskussion dreht sich um den sog. „genuine link“ (steuerlich: „nexus“). Im Bereich der Mindestbesteuerung wird ein solcher von manchen Ländern – insbesondere den USA – als nicht hinreichend empfunden, weshalb sie die Mindestbesteuerung als unzulässige extraterritoriale Besteuerung ansehen.

Die Pillar 2-Diskussion verdeutlichte einen Paradigmenwechsel der Schweiz vom klassischen Steuersatzwettbewerb hin zu gezielten Direktförderungen. In Deutschland wurde die Unternehmensbesteuerung als reformbedürftig bewertet – insbesondere wegen hoher Steuersätze und struktureller Verzerrungen wie dem sog. „Mittelstandsbauch“. Gefordert wurden niedrigere Spitzensteuersätze und mehr Entbürokratisierung. Aus der Unternehmenspraxis wurde betont, dass Subventionen in Investitionsentscheidungen oft eine untergeordnete Rolle spielen – wichtiger seien Standortfaktoren wie Arbeitskosten und Infrastruktur.

4. Betriebsstätten, Quellensteuern und weitere Instrumente zur Besteuerung ausländischer Unternehmen (Verrechnungspreise)

Die Paneldiskussion unter der Leitung von Prof. Dr. Sven-Eric Bärsch widmete sich aktuellen steuerlichen Fragestellungen rund um Betriebsstätten, Quellensteuern und Verrechnungspreise. Monika Bieri, Franz Hruschka und Nathanael Zahnd diskutierten zunächst Betriebsstättenrisiken im Kontext von Homeoffice-Regelungen. Während die Privatwohnung mangels Verfügungsmacht aus deutscher Sicht keine Betriebsstätte eines Unternehmens darstellt, wäre es aus Schweizer Perspektive zumindest theoretisch denkbar, wenn kein alternativer Arbeitsplatz seitens des Arbeitgebers bereitgestellt werde. In Praxi sei die Homeoffice-Betriebstätte aber auch in der Schweiz bislang ohne praktische Relevanz.

Weiterhin wurde die Abgrenzung zwischen einer Betriebsstätte und einer Arbeitnehmerentsendung anhand des Beispiels eines SAP-Beraters beim Kundenunternehmen erörtert. Die Diskussion zeigte, dass die Kriterien der Verfügungsmacht, der zeitlichen und örtlichen Festigkeit sowie das Vorhandensein eines eigenen Arbeitsplatzes beim Kunden wesentliche Aspekte der steuerlichen Einordnung sind.

Als weiteres Thema wurden personallose Betriebsstätten anhand des sog. Pipeline-Urteils des FG Düsseldorf vom und digitale Geschäftsmodelle wie Server- und Streamingdienste besprochen. Zudem wurden Fragen zur Quellenbesteuerung bei Verrechnungspreiskorrekturen diskutiert.

5. Aktuelle Entscheidungen zum internationalen Steuerrecht

Die Paneldiskussion unter der Leitung von Prof. Dr. René Matteotti widmete sich zentralen Fragen der Konzernfinanzierung und der steuerlichen Behandlung von Betriebsstätten. Als Diskutanten waren Prof. Dr. Michael Beusch , Dr. Gebhard Furherr und Dr. Michael Schwenke eingeladen.

Ein Schwerpunkt lag auf der Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapitalüberlassung. Die entscheidende Frage aus deutscher Sicht ist, ob das Kapital dauerhaft in das Vermögen der Gesellschaft übergehen soll oder eine Rückzahlung beabsichtigt ist. Der Gesetzgeber orientiert sich zwar mit dem neuen § 1 Abs. 3d und Abs. 3e AStG an dem Kapitel X der OECD-Leitlinien 2022, legt jedoch strengere Maßstäbe an. Österreich kennt demgegenüber keine spezielle Vorschrift zur Einkünftekorrektur von gruppeninternen Zinsen; die Zinshöhe werde grundsätzlich an den OECD-Empfehlungen ausgerichtet. Die Diskutanten waren sich einig, dass die Preisvergleichsmethode vorrangig bei der Zinssatzbestimmung im Konzern anzuwenden ist. Im Übrigen wurde kritisch vor dem Hintergrund des Fremdvergleichsgrundsatzes hinterfragt, ob fremde Dritte im Hinblick auf die Anforderungen des § 1 Abs. 3d AStG tatsächlich stets wirtschaftliche Notwendigkeit und Mittelverwendung für den Unternehmenszweck des Darlehensnehmers vor Augen haben oder ob Marktzinsen immer nach dem Gruppenrating bestimmt werden.

Im Bereich der Betriebsstättenrechtsprechung wurde der sog. „Schließfachfall“ (I R 47/20) besprochen, in dem der BFH entschied, dass selbst ein kleiner Spind als Objekt der Einkünftezurechnung klassifizieren kann. Teilweise wurde diese Entscheidung als zu weitgehend durch die Diskutanten angesehen, da durch den Spind keine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird. Zum anderen wurde die Einstufung eines selbstständigen Taxiunternehmers als Betriebsstätte (I R 47/21) thematisiert, was als eine weitgehende Atomisierung der Betriebsstättengrundsätze gesehen wurde.

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IV. Dritter Konferenztag

1. Aktuelles zur Besteuerung von Privatpersonen aus Sicht einer Schweizer Bank

Den Auftakt des dritten Konferenztages machte Dr. Jan Weissbrodt mit einem Vortrag zur Besteuerung von Privatpersonen aus der Perspektive einer Schweizer Bank. Er betonte, dass die finanziellen Herausforderungen des Schweizer Bundes nicht allein durch höhere Schulden gelöst werden sollten, da dies die Anreize zum Sparen schwächt.

Ein zentrales Thema war die Juso-Erbschaftsteuer-Initiative, die eine erhebliche steuerliche Belastung für große Erbschaften vorsieht. Weissbrodt wies darauf hin, dass dies zu einer steuerlichen Lenkung führen kann, da wohlhabende Steuerpflichtige versuchen könnten, sich der Abgabe zu entziehen. Insgesamt sind von der möglichen Erbschaftsteuer rund 2.500 Personen betroffen.

Ein weiteres Thema war die EU FASTER Richtlinie und die Schweizer Verrechnungssteuer. Die EU plant eine schnellere und standardisierte Erstattung von Quellensteuern für Privatpersonen. Weissbrodt stellte die Frage, ob und inwiefern die Schweiz sich diesem System anschließen könnte. Dies wäre ein bedeutender Schritt, da Schweizer Banken derzeit keine Quellensteuern für Privatkunden einbehalten. Stattdessen müssen die in der Schweiz ansässigen Unternehmen die Quellensteuer selbst einbehalten und an die Finanzbehörden abführen. Abschließend sprach Weissbrodt über die Bedeutung des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) für Schweizer Banken, das einen automatischen Informationsaustausch für Krypto-Assets vorsieht.

2. Die Besteuerung wohlhabender Privatpersonen: das Ende des „Res non-Dom“ Regime in UK und besondere Steuerregime in Italien, in Liechtenstein, in der Schweiz und in Spanien

Dr. Christian von Oertzen leitete die Diskussion über das Ende des „Res non-Dom“-Regimes in Großbritannien und die steuerlichen Alternativen für wohlhabende Personen, die derzeit UK verlassen würden. Die Abschaffung dieses Steuerregimes führe zu einer Abwanderung vermögender Personen, da künftig auch ausländische Stiftungen der britischen Erbschaftsteuer unterliegen. Die Diskussion mit Natalie Dini, Dott. Robert Frei, Andreas Trost und Prof. Dr. Martin Wenz drehte sich um mögliche Zielländer für ehemalige „Non-Doms “ und deren steuerlichen Anreize:

  • Italien bietet ein Pauschalbesteuerungsmodell für ausländische Einkünfte. Wer in den letzten neun von zehn Jahren nicht in Italien ansässig war, kann eine Pauschalsteuer von 200.000 € pro Jahr zahlen, unabhängig von der Höhe des ausländischen Einkommens. Familienmitglieder können für zusätzliche 25.000 € pro Person in das System aufgenommen werden. Darüber hinaus gibt es steuerliche Begünstigungen für Forscher, Dozenten, andere Berufstätige sowie für Rentner.

  • Liechtenstein verfolgt ein Besteuerungsmodell nach Aufwand. Es kombiniert eine Vermögens- und Erwerbsbesteuerung, was für vermögende Privatpersonen eine interessante Alternative sein kann.

  • Die Schweiz bietet ebenfalls ein System der Pauschalbesteuerung an, das allerdings nur für ausländische Steuerpflichtige ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz verfügbar ist. Die Bemessungsgrundlage orientiere sich am weltweiten Lebensaufwand, wobei drei Berechnungsalternativen und Mindestbeträge existieren. Zusätzlich kann eine Sozialversicherungspflicht entstehen.

  • Spanien lockt mit dem sog. „Lex Beckham“ Regime, das insbesondere für internationale Fachkräfte gedacht ist. Wer in den letzten fünf Jahren nicht steuerlich in Spanien ansässig war und eine Tätigkeit in Spanien aufnimmt, profitiert von einer reduzierten Einkommensteuer: Die ersten 600.000 € Arbeitseinkommen werden mit 24 % besteuert, der darüberhinausgehende Betrag mit 47 %. Einkünfte aus ausländischem Vermögen bleiben steuerfrei. Allerdings muss die Tätigkeit in Spanien glaubwürdig nachgewiesen werden.

Die Diskussion verdeutlichte, dass ehemalige „Non-Doms“ verschiedene Optionen haben, jedoch jede Jurisdiktion spezifische Anforderungen und Einschränkungen mit sich bringt, die es vorab zu prüfen gilt.

3. Aktuelle Fragenstellungen und Herausforderungen bei Wegzug aus Deutschland mit Stiftungen mit Zuzugsort Frankreich, Österreich, Schweiz und Spanien

Dr. Christian von Oertzen leitete die letzte Paneldiskussion anhand des Beispielfalls einer mittelständischen Unternehmerfamilie aus Deutschland mit Kindern, die jeweils in unterschiedlichen Ländern leben. Im Mittelpunkt stand die steuerliche Behandlung von Familienstiftungen in den verschiedenen Jurisdiktionen sowie die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Konsequenzen bei einem Wegzug. Es diskutierten Natalie Dini, Matthias Hofstätter , Christophe Jolk und Andreas Trost.

  • Frankreich kennt keine Familienstiftung in ihrer klassischen Form. Erträge aus einer solchen Stiftung unterliegen der Besteuerung, da sie als sui generis-Körperschaft eingestuft würde. Im Übrigen erhebt Frankreich eine Vermögensteuer auf französische Immobilien.

  • Österreich verfügt über eine spezielle Rechtsform, die Privatstiftung, bei der die steuerliche Behandlung von der jeweiligen Ausgestaltung abhängt. Eine deutsche Familienstiftung kann so ausgestaltet werden, dass sie in Österreich als intransparent gilt, womit Dividenden einer Besteuerung von 27,5 % unterliegen. Österreich hat keine Vermögensteuer.

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  • Die Schweiz erlaubt Familienstiftungen nur in sehr eingeschränkter Form. Eine ausländische Familienstiftung wird zivilrechtlich anerkannt, aber steuerlich anhand der Transparenzkriterien bewertet. Die Schweiz erhebt je nach Kanton eine Vermögensteuer von 0,1 % bis 1 %.

  • Spanien kennt keine Privatstiftungen. Daher erfolgt die steuerliche Einordnung über eine Analyse, ob die Stiftung transparent oder intransparent ausgestaltet ist. Spanien erhebt eine Vermögensteuer von bis zu 3,5 % ab einem Vermögen von 10 Mio. Euro, wobei operatives Unternehmensvermögen begünstigt ist.

Abschließend wurden Verfahrens- und Meldepflichten im jeweiligen Zuzugsstaat thematisiert. Die Diskussion machte deutlich, dass für mobile Unternehmerfamilien eine sorgfältige steuerliche Planung unerlässlich ist, um steuerliche Risiken und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

V. Abschluss des IStS 2025

Dr. Alberto Lissi und Prof. Dr. Xaver Ditz beendeten das IStS 2025 mit einem Rückblick über die Themen der vergangenen drei Seminartage. Das IStS habe fachlich dazu beigetragen, die unterschiedlichen steuerrechtlichen sowie steuer- und wirtschaftspolitischen Themen ganzheitlich aus der Perspektive unterschiedlicher Jurisdiktionen zu beleuchten.

Autorinnen und Autoren: Dr. Christian Heider
2025_06_I_0231_01_A_A01 ISR

Steuerberater, Assoziierter Partner, Flick Gocke Schaumburg, Bonn.

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