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ISR 6, Juni 2025, Seite 201

Hinzurechnungsbesteuerung: Alte und neue Erkenntnisse

Zugleich Anmerkung zum Urteil

Florian Oppel und Julian Solowjeff

Unternehmensgruppen zentralisieren ihre Funktionen, insbesondere auch den Zahlungs- und Abrechnungsverkehr. Bei der Entscheidung, wo die Abrechnungsgesellschaft angesiedelt wird, spielen u.a. steuerliche und regulatorische Fragen eine Rolle. Fungiert eine ausländische Tochtergesellschaft als Abrechnungsgesellschaft, ist die Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften nach §§ 7-13 AStG zu beachten. Das FG Düsseldorf hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, unter S. 202welchen Voraussetzungen eine Abrechnungsgesellschaft in der Schweiz der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegt. Das mittlerweile rechtskräftige Urteil vom (1 K 266/19 F) betraf zwar die Streitjahre 2010 bis 2012 und damit die Hinzurechnungsbesteuerung nach Maßgabe der §§ 7-14 AStG vor den Anpassungen durch das ATADUmsG. Gleichwohl ist die Entscheidung auch mit Blick auf die aktuelle Rechtslage von Bedeutung. Das FG Düsseldorf geht nämlich detailliert auf die Aktivtatbestände in § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 5 AStG sowie den sog. Motivtest ein. Dabei widerspricht es teilweise der Auffassung der Finanzverwaltung.

Corporate groups are centralizing their functions, especially payment and sett...

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