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„Wirtschaftlicher Grund“ –Europarechtskonforme Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG bei unentgeltlicher Haftungsübernahme im Konzern
Die Debatte zu wirtschaftlichen Gründen i.S.d. EuGH-Entscheidung in der Rs. Hornbach-Baumarkt erfährt mit der Folgeentscheidung des FG Rheinland-Pfalz eine neue Dynamik. Die Anwendung der vom EuGH vorgegeben Grundsätze durch das FG Rheinland-Pfalz nehmen die Autoren zum Anlass für ihren Diskussionsbeitrag zur Operationalisierung wirtschaftlicher Gründe aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Als geeigneter Vergleichsmaßstab wird im Rahmen einer Investitionsrechnung ein im wirtschaftlichen Eigeninteresse agierender Gesellschafter herangezogen. Unter Anwendung dieses Vergleichsmaßstabs wird dargelegt, wann wirtschaftliche Gründe vorliegen, die eine Verrechnungspreiskorrektur sperren.
The debate on economic reasons in the meaning of the ECJ decision in the Hornbach-Baumarkt case is gaining new momentum with the subsequent decision of the fiscal court Rheinland-Pfalz. The authors take the fiscal court’s application of the principles laid down by the ECJ as an opportunity for their paper on the operationalization of economic reasons from an economic perspective. A shareholder, acting in its own e...