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ISR 6, Juni 2025, Seite 217

Besteuerung von Einkünften aus (fast allen) grenzüberschreitenden Dienstleistungen nach dem neuen Art. 12A UN-MA

Sven-Eric Bärsch , Stefanie Kahnke und Daniel Keuper

Auf den letzten beiden Sitzungen im Oktober 2024 und März 2025 hat das Steuerexpertenkomitee der Vereinten Nationen („UN“) die Einführung einer neuen abkommensrechtlichen Verteilungsnorm (Art. 12A UN-MA, zuvor als Art. XX UN-MA bezeichnet) beschlossen, die die bisherigen Art. 12A UN-MA und Art. 14 UN-MA über die Besteuerung von Dienstleistungen in einer einzigen Bestimmung über grenzüberschreitende Dienstleistungen zusammenfasst und darüber hinaus weitergehende Besteuerungsrechte für Dienstleistungsentgelte für Quellen-/Zahlstaaten regelt. Der Beitrag liefert einen Überblick über das neue Quellensteuerrecht von Entgelten für (nahezu) alle Arten grenzüberschreitender Dienstleistungen nach Art. 12A UN-MA. Die Vorschrift stellt bei der Zuweisung des Quellensteuerrechts rein auf Entgeltzahlungen aus Dienstleistungen ab. Maßgebend ist dabei der Ort der Zahlung. Dabei unterziehen die Autoren und die Autorin dem Ansatz der UN einer kritischen Würdigung und zeigen mögliche Problembereiche auf.

At its last two meetings in October 2024 and March 2025, the United Nations („UN“) Committee of ...

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