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Weitere COVID-19-Gesetzespakete – arbeits- und sozialrechtliche Sonderregelungen
Die durch das COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl I 2020/12, und das 2. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/16, getroffenen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorkehrungen zur Eindämmung der Risiken durch die Corona-Krise wurden bereits in der April-Ausgabe dargestellt. Nun soll ein Überblick über die durch das 3. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/23, das 6. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/28, und das 9. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/31, getroffenen Sonderregelungen in diesen Bereichen gegeben werden.
I. Arbeitsrechtliche und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
1. 3. COVID-19-Gesetz
Im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes wurde durch eine Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes sichergestellt, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Corona-Kurzarbeit zur Verfügung stehen. Die Bundesministerin für Familie, Arbeit und Jugend wurde demnach ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen den im Jahr 2020 erforderlichen Betrag per Verordnung festzulegen; die Obergrenze von einer 1 Mrd Euro entfiel.
Durch eine Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes wurde die mit dem ersten COVID-19-Maßnahmengesetz eingeführte Sonderbetreuungszeit für minderjährige Kinder erneut ausgeweitet. Die Sonderbetreuungszeit kann nunmehr auch zur Betreuung von behinde...