Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsübergang und Lehrverhältnis
Die Auswirkungen des AVRAG und der Betriebsübergangsrichtlinie
Mit Inkrafttreten des Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetzes - AVRAG, BGBl. Nr. 459/ 1993, am wurde die EG-Richtlinie 77/187 in Österreich - damals in Vorbereitung des EWR-Beitritts - umgesetzt. Bereits im EWR-Beitrittsabkommen verpflichtete sich Österreich zur Übernahme der Richtlinie 77/187/EWG. Die Umsetzung der Betriebsübergangsrichtlinie ins österreichische Recht war verbunden mit einem essentiellen Traditionsbruch, da auf der individualrechtlichen Ebene im Zusammenhang mit einer Einzelrechtsnachfolge das Prinzip einer privatautonomen Vertragsübernahme vorherrschte, welche die Zustimmung aller Beteiligten voraussetzte. Im folgenden werden die Auswirkungen des AVRAG und der Betriebsübergangsrichtlinie auf das Lehrverhältnis geprüft.
Kein gemeinschaftsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff
In mehreren Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof zur Frage des Arbeitnehmerbegriffes der Betriebsübergangsrichtlinie Stellung genommen. Der EuGH hat dabei der Richtlinie 77/187/EWG keinen gemeinschaftsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff zugrunde gelegt, der Begriff Arbeitnehmer i. S. d. Betriebsübergangsrichtlinie ist so zu verstehen, daß er alle Personen erfaßt, die in dem betreffenden Mitgl...