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Betriebsübergangs-Änderungs-RL 98/50/EG – Künftig mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Betriebsübergangsrecht?
Am wurde die Richtlinie 98/50/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/187/ EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen erlassen.Damit sollte in einigen Punkten eine Anpassung an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse erfolgen, aber insbesondere auch eine Klarstellung des Betriebsübergangsbegriffs.Im folgenden werden einige Änderungen dargestellt und analysiert, inwiefern die Neuregelungen dem Ziel der größeren Rechtssicherheit gerecht werden.
1. Allgemeines
Bereits im Jahr 1994 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der RL 77/187/ EWG angenommen. Damit wurde die Überarbeitung der Betriebsübergangs-RL „im Lichte der Auswirkungen des Binnenmarkts, der Tendenzen in der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sanierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, der Rechtsprechung des EuGH, der verabschiedeten Überarbeitung der RL über Massenentlassungen sowie der bereits in den meisten Mitgliedstaaten geltenden gesetzlichen Normen" angestrebt. Insbesondere sollte aber mehr Rechtssicherheit und Transparenz geschaffe...