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ASoK 9, September 1998, Seite 310

Nochmals: Wann lohnt sich der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten?

(W.H.) - Der Beitrag „Nachkauf von Schul- und Studienzeiten" (ASoK 7/1998) enthält Berechnungsfehler. Bei der Pensionsberechnung mit Vollendung des 65. Lebensjahres darf kein Abschlag berechnet werden. Ohne und mit Nachkauf der Schul-/Studienzeiten ergibt sich ein Pensionsprozentsatz von 80%. In der Folge würde kurz vor 65 gar nichts nachgekauft. Die Kosten bei Nachkauf vor Vollendung des 40. Lebensjahres wären also in voller Höhe ohne Pensionsauswirkung. Bei dieser richtigen Berechnung bekommen aber die im o. a. Beitrag angeführten Bedenken noch mehr Gewicht.

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