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ASoK 8, August 1999, Seite 263

Nachkauf von Schul- und Studienzeiten

Dr. Wolfgang Höfle

§ 227 ASVG, §§ 41, 116, 142 GSVG: Nachkauf von Schul- und Studienzeiten

VwGH 98/08/0182 v. , 98/08/0183 v. ; SV Aktuell Nr. 3/Juni 1999, 12; ARD 5033/11/99; VwGH 96/08/0096 v. ; ARD 5033/10/99.

Laut VwGH berechtigt der leistungsunwirksame Nachkauf von Schul- und Studienzeiten weder zur Rückforderung dieser (umsonst geleisteten) Beiträge noch ist eine Umwidmung der Beiträge in Höherversicherungsbeiträge möglich. Damit ist – wie bereits in und beschrieben – endgültig der Gesetzgeber zur Bereinigung dieser unbefriedigenden Situation aufgerufen.

In Italien (EU) zurückgelegte Schul- und Studienzeiten können nicht als österreichische Ersatzzeiten für einen österreichischen Pensionsanspruch eingekauft werden. Es ist ausschließlich anhand des italienischen (jeweiligen innerstaatlichen EU-)Rechts zu beurteilen, ob diese Zeiten als Wohn-, Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten gelten.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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