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ASoK 9, September 1998, Seite 306

Ist bei einem befristeten Dienstverhältnis eine Kündigung möglich?

Kündigungsmöglichkeit kann unter gewissen Voraussetzungen vereinbart werden

Dr. Hans Trattner

Zum Unterschied von Abschlüssen von unbefristeten Dienstverhältnissen, welche in der Praxis die häufigere Form von Arbeitsverträgen darstellen, gibt es auch die Möglichkeit, befristete Dienstverhältnisse abzuschließen. In diesen Fällen wird das DV auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Bei einem unbefristeten Dienstverhältnis steht nur der Beginn des Dienstverhältnisses fest, aufgelöst werden kann es durch Entlassung, vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, einvernehmlich oder durch Kündigung einer der beiden Parteien. Bei einem befristeten Dienstverhältnis bedarf es grundsätzlich keiner Auflösungserklärung wie z. B. einer Kündigung, sondern das Dienstverhältnis endet durch den vereinbarten Zeitablauf.

Das Eingehen eines befristeten DV hat für beide Vertragsparteien sowohl Vor- als auch Nachteile, es besteht daher für beide ein gewisses Risiko. Das DV kann grundsätzlich von keinem Vertragsteil vorzeitig aufgekündigt werden, das heißt, beide Teile sind an die Befristung gebunden.

Vereinbarung erforderlich

Eine Befristung muß ausdrücklich vereinbart werden. Es gibt jedoch keine wie immer geartete Formvorschrift, eine mündliche Vereinbarung würde ebenfalls gelten. Wie im Arbeitsrecht all...

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