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Zulässigkeit einer Koppelungsklausel sowie einer Kündigungsvereinbarung im Anstellungsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes
OGH hegt offensichtlich keine Bedenken
Wenn die Bestellung eines Vorstandsmitgliedes widerrufen wird, kann dies für die Gesellschaft erhebliche Kosten verursachen, wenn bis zum ursprünglich vereinbarten Ende des Vorstandsvertrages weiterhin Entgelt gezahlt werden muss. In seiner Entscheidung vom , 1 Ob 190/09m, stellt der OGH die Weichen für die Zulässigkeit von Koppelungs- sowie Kündigungsklauseln in Verträgen von Vorstandsmitgliedern.
Sachverhalt und unterinstanzliches Verfahren
Der Aufsichtsrat der beklagten Aktiengesellschaft bestellte den Kläger am für die Dauer von drei Jahren zum Mitglied des Vorstandes. Ein ebenfalls abgeschlossenes Anstellungsverhältnis mit dem Kläger wurde mit wirksam. Der Anstellungsvertrag enthielt unter anderem folgende Koppelungsklausel: „Ihr Dienstverhältnis endet ferner, wenn eine Abberufung durch den Aufsichtsrat gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.“ Am beschloss der Aufsichtsrat, die Bestellung des Klägers als Vorstandsmitglied aus wichtigem Grund wegen gesetzwidrigen Verhaltens zu widerrufen und ihn zu entlassen. Noch am selben Tag wurde der Kläger von dieser Entscheidung verständigt. Mit großer Stimmenmehrheit wurde auch in der Hauptversammlung am entschi...