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ASoK 10, Oktober 1997, Seite 300

Nochmals zum Austritt wegen vorenthaltenen Entgelts nach Konkurseröffnung

Rechtliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen eines dem Masseverwalter gegenüber erklärten begründeten Austritts

Wolfgang Holzer

In meinen Ausführungen in ASoK 1996, Seite 7 habe ich die Rechtslage für den Arbeitnehmer, wenn ihm in zeitlicher Nähe zur Konkurseröffnung Entgelt vorenthalten wird, durchaus in Einklang mit der Judikatur beleuchtet. Ich habe dort abschließend festgehalten, daß ein Austrittsrecht gegenüber dem Masseverwalter nur besteht, wenn dieser mit Entgeltfortzahlungen in Verzug gerät, keinesfalls kann ein Austrittsrecht ihm gegenüber jedoch auf Entgeltrückstände aus der Zeit vor Konkurseröffnung gestützt werden. Nicht näher erörtert habe ich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen eines dem Masseverwalter gegenüber erklärten begründeten Austritts wegen vorenthaltenen Entgelts. Dies soll an dieser Stelle nachgeholt werden, weil der OGH in einer jüngsten Entscheidung diesbezüglich überraschende und nicht zu billigende Thesen aufgestellt hat.

Der Masseverwalter kann mit der Entgeltzahlung nur insoweit in Rückstand geraten, als er Masseforderungen des Arbeitnehmers zu ihrem Fälligkeitszeitpunkt nicht berichtigt. Seit dem IRÄG 1994 sind jedoch Forderungen des Arbeitnehmers auf laufendes Entgelt für die Zeit nach der Konkurseröffnung ohne jede Rücksicht auf die Art der Beendigung des Arb...

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