Praxishandbuch Insolvenz und Arbeitsrecht
1. Aufl. 2012
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1. Einleitung
Die folgenden Ausführungen sind verschiedenen insolvenzrechtlichen Themenstellungen mit Arbeitsrechtsbezug gewidmet. Zunächst ist auf die Rechtsstellung von AG bzw IV gegenüber den AN einzugehen (s 2.). Einiger Raum wird danach Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz gewidmet (s 3.). Im Weiteren geht es um die Qualifikation von Arbeitnehmerforderungen in der Insolvenz des AG (s 4.).
2. Arbeitgeberpflichten
Arbeitsverhältnisse werden in ihrem Bestand durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des AG nicht berührt.
Was die Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten anlangt, finden sich seit dem IRÄG 2010 in § 25 IO (allg zu dieser Bestimmung s 3.2) Klarstellungen zum Thema:
2.1. Im Allgemeinen
Im Allgemeinen übt während des Verfahrens der IV die Rechte und Pflichten des AG aus (so ausdrücklich Satz 1 des § 25 Abs 1 nF IO; zum Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung s 2.2). Nur er hat daher beispielsweise das Recht, Weisungen zu erteilen oder die Weisungsbefugnis zu delegieren; er kann auch während der Kündigungsfrist auf die Dienstleistungen verzichten. Nur der IV ist befugt, Arbeitsverhältnisse zu begründen bzw zu beenden und im Zuge dessen abzu...