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IFRS 17 – Der neue Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge
Mit dem am publizierten Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge werden Ziel, Anwendungsbereich, Bewertungseinheit, Ansatz und Bewertung und Ausweis für die aus Versicherungsverträgen resultierenden Rechte und Verpflichtungen sowie die entsprechenden Anhangangabepflichten im Abschluss nach IAS/IFRS festgelegt. IFRS 17 ersetzt den aufgrund der Komplexität des Themas notwendigen Übergangsstandard IFRS 4, der eine weitgehende Fortsetzung der bisherigen nationalen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zum Gegenstand hatte.
Der neue Rechnungslegungsstandard soll eine verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von Versicherungsunternehmen ermöglichen und damit deren Informationsfunktion stärken. Das allgemeine Ansatz- und Bewertungsmodell basiert auf der Diskontierung von erwarteten Ein- und Auszahlungsströmen und stellt damit eine weitreichende Neuerung gegenüber der bisher in Europa praktizierten Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen dar. Gegenstand dieses Beitrags ist es, das Konzept des IFRS 17 insbesondere hinsichtlich Ansatz und Bewertung darzustellen und auf erste Probleme bei dessen Umsetzung hinzuweisen.