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ASoK 6, Juni 1997, Seite 162

Das AVRAG in der Praxis

Hinweise zur praktischen Abwicklung in der Lohnverrechnung

Wolfgang Höfle

Zum AVRAG (= Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, BGBl. 459/1993 i. d. F. BGBl. I 9/1997) gibt es inzwischen viel Literatur und auch schon - in eingeschränktem Maß - Judikatur. Der Fokus liegt dabei regelmäßig auf dem Arbeitsrecht. Der vorliegende Beitrag stellt einen ersten Versuch dar, das AVRAG-Thema aus Praktikersicht umfassender darzustellen.

1. Arbeitsrecht

Damit das AVRAG zur Anwendung kommt, muß eine wirtschaftlich-organisatorische Einheit (ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil i. S. d. § 3 AVRAG) auf einen anderen Inhaber übergehen. Der neue Inhaber tritt dann mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

Bei der Beurteilung, ob ein Betriebsübergang vorliegt oder nicht, sind nach der (auch von den österreichischen Gerichten zu beachtenden) EuGH-Judikatur sämtliche den Vorgang kennzeichnenden Tatsachen zu berücksichtigen; dabei sind u.a. folgende Fragen wichtig:

• Wurden wesentliche materielle (z. B. Gebäude, bewegliche Güter) oder immaterielle Betriebsmittel (z. B. Know-how, Patente) übertragen?

• Wurde die Hauptbelegschaft übernommen?

• Wurde der Kundenstock/Auftragsbestand übernommen?

• Sind die Tätigkeiten vor und nach dem Übergang ähnlich?

Alle diese Umstände sind Teilaspek...

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