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AVRAG/Betriebsübergang: Beitragsfreiheit von (Zwischen)Abfertigungen
• AVRAG/Betriebsübergang: Beitragsfreiheit von (Zwischen)Abfertigungen (§ 49 Abs. 3 Z 7 ASVG)
HVSVT v. , Zl. 32-51.1/98 Sm
Werden die Dienstnehmer bei einem Unternehmensübergang abgerechnet (z. B. Änderungskündigung) und wird aus diesem Anlaß eine Abfertigung ausgezahlt, ist sie dann beitragsfrei, wenn der Dienstnehmer gegen die Auszahlung der Abfertigung keinen Einspruch erhebt.
Anm.: Mit dieser Ansicht erfolgt eine Gleichstellung mit der steuerlichen Beurteilung (siehe dazu = AÖFV 76/1997 sowie LStR 1999, Rz. 1072); bislang wurden „Zwischenabfertigungen" von einzelnen GKK als beitragspflichtig angesehen (siehe dazu auch: Höfle, ASoK 1997, 162 – 166). Die Ansicht des HVSVT entspricht m. E. auch einem aktuellen OGH-Judikat (9 Ob A 240/98 d v. = ARD 4992/ 20/98): Die Weiterarbeit beim (Betriebs)Erwerber hindert nicht die Geltendmachung der Abfertigung beim Veräußerer, wenn ihm die Kündigung durch den Veräußerer und das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses beim Erwerber eben günstiger erschienen ist (§ 3 AVRAG ist gemäß § 16 AVRAG nur relativ zwingend). In der Praxis sind ggf. wohl ausdrückliche Verzichtserklärungen zu empfehlen.