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IRZ 10, Oktober 2011, Seite 433

Neue IFRS-Regeln zur Bestimmung des Fair Value – Was ändert sich für den Immobiliensektor?

Daniel Zaugg, Rolf F. Bach und Dietmar Meister

Die beiden globalen Rechnungslegungsinstitutionen – International Accounting Standards Board (IASB) und das amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) – haben im Mai 2011 gemeinsam Vorgaben zur Bestimmung des Fair Value herausgegeben. Mit dem neuen Standard des IASB (IFRS 13 Fair Value Measurement) wird nicht nur der Begriff des Fair Value einheitlich über alle IFRS definiert, sondern auch präzisiert, wie zur Ermittlung eines Fair Value nach IFRS vorzugehen ist. Damit steigen die Anforderungen an die zu bilanzierenden Fair Values, aber auch an die Offenlegungen (Disclosures). IFRS 13 ist ab dem Geschäftsjahr 2013 anzuwenden. Was ändert sich aber konkret für den Immobiliensektor?

1. Fair Value als Exit Price

Der neue Standard definiert den Fair Value erstmals explizit als einen Exit Price. Der Exit Price ist der Preis, der im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalles (in an orderly transaction) am Bemessungsstichtag für einen Vermögenswert erzielbar wäre. Grundsätzlich ist diese Definition des Fair Value als Exit Price nicht neu. Es war bereits unter IAS 40 allgemein anerkannt, dass der Fair Value den Wert zu widerspiegeln hat, der im Rahmen eines Verkaufes realisiert w...

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