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IRZ 4, April 2020, Seite 183

Die Bilanzierung von Anlageimmobilien (Investment Property) bei deutschen börsennotierten Unternehmen

Martin Schmidt

Deutsche börsennotierte Unternehmen erstellen ihre Jahresabschlüsse i.d.R. nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Die IFRS erfordern die Ermittlung des Fair Value (beizulegender Zeitwert) für Anlageimmobilien. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Bilanzierung von Anlageimmobilien bei deutschen börsennotierten Unternehmen und diskutiert Unterschiede zwischen der Bewertung des Fair Value nach IFRS und dem Verkehrswert nach deutschen Normen zur Immobilienbewertung. Die Anwendung der ImmoWertV im IFRS-Jahresabschluss kann durchaus zur Falschbilanzierung führen.

1. Bilanzierung von Anlageimmobilien nach IFRS

Anlageimmobilien (Investment Property) sind definiert als Immobilien (Grundstücke, Gebäude, Teile von Gebäuden), die [...] zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht

(a) zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke dienen; oder

(b) im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens verkauft werden.

[i]Unabhängig von der gewählten Bilanzierungsmethode ist die Ermittlung des Fair Value für Anlageimmobilien mindestens jährlich zum Stichtag des Jahresabschlusses erforderlich, da auch bei der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten der Fair Value im Anhang anzugeben ist.

IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erlaubt die Wahl zwischen der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten...

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