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Auswirkungen des auf die Bewertung von investment properties in der Immobilienbranche
Mit dem IFRS 13Fair Value Measurement hat der IASB einen Standard eingeführt, welcher die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts bei allen Bilanzposten, für die eine Zeitwertbewertung verlangt oder erlaubt ist, einheitlich regelt. Zu den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Bilanzposten zählen neben Finanzinstrumenten v.a. die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien. Für diese wird die Erstanwendung des IFRS 13 in der Immobilienbranche in den Konzernabschlüssen 2013 untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den angewandten Bewertungsmethoden und der Aussagekraft der Anhangangaben. Welche praktische Relevanz hat IFRS 13 tatsächlich hinsichtlich Bewertungsmethoden, highest and best use-Annahme oder Angaben zur Fair Value-Hierarchie in der Immobilienbranche?
1. Einleitung
IFRS 13 regelt, wie der beizulegende Zeitwert (Fair Value) zu ermitteln ist, nicht aber, ob und wann Bilanzposten zum Fair Value zu bewerten sind. Dadurch bleibt das Wahlrecht des bilanzierenden Unternehmens bestehen, seine als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (investment properties) in der Bilanz entweder zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zum Fair Value zu bewerten. Auch wenn...