Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 9, September 2011, Seite 379

Änderung der Einbezugskriterien gem. IFRS 10

Susanne Leitner-Hanetseder und Daniela Schausberger

Das Warten hat ein Ende! Am wurde der seit langem mit Spannung erwartete neue Konsolidierungsstandard IFRS 10 „Consolidated Financial Statements” vom IASB verabschiedet. IFRS 10 läutet sowohl in formaler als auch inhaltlicher Sicht ein neues Zeitalter der Konsolidierungskreisabgrenzung ein. Formal, da in IFRS 10 erstmals die Konsolidierungsregelungen zentral in einem einzigen Standard normiert sind. Die inhaltlichen Änderungen sind durch eine weitgehende Änderung der Einbezugskriterien von vollkonsolidierten Unternehmen in den konsolidierten Abschluss gekennzeichnet. Wenngleich das IASB eine verpflichtende Anwendung von IFRS 10 ab vorschreibt, muss den Neuerungen angesichts der normierten rückwirkenden Anwendungspflicht bereits jetzt entsprechende Beachtung seitens der Praxis geschenkt werden.

1. Hintergrund und Zielsetzung des IFRS 10

Bereits im Juni 2003 setzte das IASB die Überarbeitung der Konsolidierungsvorschriften des IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements” sowie der für die Konsolidierung von Zweckgesellschaften zusätzlich relevanten Interpretation SIC-12 „ConsolidationSpecial Purpose Entities” auf die Tagesordnung. Im Fokus der...

Daten werden geladen...