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IRZ 11, November 2012, Seite 427

Verbindung von Entscheidungsmacht und relevanten Aktivitäten bei der Beurteilung bedingter Rechte im Rahmen der Finanzierung von Objektgesellschaften nach

Anita Dietrich, Joachim Krakuhn und Lukas Sierleja

IFRS 10 „Consolidated Financial Statements” wurde vor mehr als einem Jahr veröffentlicht und ist in der EU voraussichtlich spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem beginnen. Vor diesem Hintergrund befinden sich derzeit zahlreiche Unternehmen in der Umsetzung der Neuregelungen. Dabei setzt sich schnell die Erkenntnis durch, dass der Standard in der Anwendung hoch komplex ist und kaum generelle Lösungsansätze zulässt. Dies trifft auch auf Fragestellungen im Zusammenhang mit bedingten Kontrollrechten und so genannten Schutzrechten in Kreditverträgen bei der Beurteilung der Konsolidierungspflicht zu. Eine zentrale Rolle spielen dabei die relevanten Aktivitäten des potenziell zu konsolidierenden Unternehmens. Der vorliegende Beitrag setzt sich schwerpunktmäßig mit der Entscheidungsmacht über relevante Aktivitäten auseinander und analysiert diese im Kontext der Beurteilung von Schutzrechten und bedingten Kontrollrechten insbesondere bei Immobilienfinanzierungen. Eine Gesamtbeurteilung der Konsolidierungspflicht wird in diesem Kontext jedoch nicht vorgenommen.

1. Einordnung der Finanzierung von Objektgesellschaften in die Konzeption des IFRS 10

Zur Beurteilung, ob...

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