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IRZ 7, Juli 2010, Seite 345

Anwendungsfragen bei der Bilanzierung von Bewertungseinheiten nach

Dirk Driesch und Cornelia von Oertzen

Mit der Änderung des § 254 HGB hat der Gesetzgeber im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in Form von Bewertungseinheiten erstmals eine gesetzliche Grundlage gegeben und damit das kodifiziert, was schon seit Langem anerkannte Praxis war. Allerdings sind die Anforderungen an eine Bewertungseinheit sehr abstrakt formuliert, was in der praktischen Anwendung Vor- und Nachteil zugleich ist. Einerseits lässt dies dem Bilanzierenden einen weiten Spielraum, andererseits birgt die Regelung sowohl für den Bilanzierenden als auch den Abschlussprüfer einen hohen Unsicherheitsgrad darüber, wie Bewertungseinheiten normgerecht zu bilanzieren sind. Der vorliegende Beitrag identifiziert Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem neuen § 254 HGB, diskutiert Lösungsansätze und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten.

1. Regelungsgegenstand des § 254 HGB

1.1. Zweck der gesetzlichen Regelung

Allgemeines Ziel der Bilanzierung einer Bewertungseinheit – im internationalen Sprachgebrauch auch als Hedge Accounting bezeichnet – ist die Zusammenfassung eines Grundgeschäfts mit einem korrespondierenden Sicherungsgeschäft zu einem bilanziellen Sachverhalt. Das Bilanzierungsobjekt ist dann die Bewertungseinheit selbst

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