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IRZ 7, August 2008, Seite 325

Einordnung von Gesellschaftsanteilen als Eigenkapital nach IAS 32 (rev. 2008)

Christian Zwirner und Ago Reinholdt

Nach deutschem Recht sind die Anteile der Gesellschafter an einer Personenhandelsgesellschaft gesellschaftsrechtliches Eigenkapital. Was nach den Regelungen der IFRS als Eigenkapital zu klassifizieren ist, richtet sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt: Die Eigenkapital-Abgrenzung nach IAS 32 stellt alleine auf mögliche Auszahlungen aus Sicht der Gesellschaft ab. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen des IAS 32 (rev. 2008), der für die Klassifizierung bestimmter Gesellschaftereinlagen als Eigen- oder Fremdkapital verantwortlich zeichnet, stellt sich in der Praxis insbesondere die Frage nach der Anwendung der Regelungen auf die deutschen Personenhandelsgesellschaften. In kurzer, prägnanter Stakkato-Methode – im Wechsel zwischen Theorie und Praxis – haben die Autoren die wesentlichen Aspekte dieses komplexen Themas „auf den Punkt gebracht!”

1.  Welche Regelungen sind nach IAS 32 relevant?

1.1.  Aktuelle Rechtslage (bis Ende 2008)

In der bisherigen Fassung führt die Eigenkapitaldefinition nach IAS 32 bei Personenhandelsgesellschaften regelmäßig zu einer Qualifikation der Kapitalanteile als Fremdkapital, da die Gesellschafter das (unentziehbare) Recht haben, ihre Kapitaleinlage wieder z...

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