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IRZ 10, Oktober 2009, Seite 407

Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Anmerkungen zu IAS 32 und IAS 39

Christian Zwirner und Ago Reinholdt

Die Behandlung von Finanzinstrumenten im IFRS-Abschluss stellt einen der schwierigsten Bereiche der internationalen Rechnungslegung dar. Neben die komplexen Regelungen zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten treten die umfassenden Berichtspflichten nach IFRS 7. Der vorliegende Beitrag stellt zentrale Aspekte im Zusammenhang mit der Rechnungslegung von Finanzinstrumenten dar und gibt Beispiele sowie Praxisempfehlungen.

1.  Regelungsgrundlagen: Drei gesonderte Regelungen

IAS 39 regelt Ansatz und Bewertung sämtlicher Finanzinstrumente. IAS 32 enthält die Anforderungen an den Ausweis von Finanzinstrumenten. Die Angabepflichten zu Finanzinstrumenten ergeben sich aus IFRS 7. Damit zeichnen im Ergebnis drei Standards für die Abbildung von Finanzinstrumenten im IFRS-Abschluss verantwortlich.

Den Regelungen des IAS 32 kommt hierbei im Wesentlichen die Bedeutung zu, Finanzinstrumente zu definieren und bestimmte Schuldpositionen von Eigenkapitalpositionen abzugrenzen. Erst im Jahr 2008 wurden die Regelungen mit Wirkung ab 2009 geändert.

Wesentlicher Grundgedanke der IFRS-Rechnungslegung zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten ist die Marktbewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair V...

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