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iFamZ 1, Jänner 2009, Seite 19

Scheinvaterregress ohne Beschränkung der Dauer

iFamZ 2009/32

§ 1042 ABGB

Binnen der dreijährigen Frist ab Rechtskraft der Statusentscheidung kann der Scheinvater vom biologischen Vater den Unterhaltsaufwand für die „gesamte verflossene Zeit“, also ohne Beschränkung der Dauer der erbrachten Leistungen, zurückverlangen.

Anmerkung

Siehe näher Huber, Scheinvaterregress gegen den Erzeuger wegen des Unterhalts für das Kuckuckskind - ab wann und wie lange zurück? iFamZ 2008, 244, Rummel, Altes und Neues zu § 1042 ABGB, JBl 2008, 432, sowie = EF-Z 2008/58 (Rummel), und , 2 Ob 175/07k = EF-Z 2008/59 (Gitschthaler).

Matthias Neumayr

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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