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IRZ 1, Jänner 2023, Seite 21

Schwerpunkte des Enforcements der Unternehmensberichterstattung in 2023

Worauf sich kapitalmarktorientierte Unternehmen einstellen müssen

Oliver Beyhs

Jahr eins des Enforcements der Unternehmensberichterstattung in der Alleinverantwortung der BaFin liegt hinter uns. Während es für eine fundierte Beurteilung von praktisch relevanten Veränderungen im Enforcement-Verfahren mangels hinreichender Erfahrungswerte noch zu früh ist, wendet sich der Blick bereits wieder nach vorne: Welche Schwerpunktthemen wird die BaFin in ihrer Überwachungstätigkeit im Jahr 2023 aufgreifen? Und wie können sich kapitalmarktorientierte Unternehmen bestmöglich darauf einstellen? Auf diese beiden Fragen gibt der folgende Beitrag gezielte Antworten.

1. Einführung

Nach dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) ist seit dem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland allein für das Enforcement der Rechnungslegung zuständig. 2022 war insofern, nachdem die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in 2021 aufgrund des Wirecard-Skandals und seiner Folgen bereits nicht mehr im gewohnten Umfang operativ tätig war, ein weiteres Jahr des Übergangs. In diesem war die Behörde vermutlich noch stark mit den von der DPR übernommenen (Alt-)Fällen sowie damit beschäftigt, die Voraussetzungen für die eigene operative Tät...

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