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Greil/Hummel

Außensteuergesetz (AStG)

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-26008-8

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Außensteuergesetz (AStG) (1. Auflage)

§ 4 Erbschaftsteuer

(1) War bei einem Erblasser oder Schenker zur Zeit der Entstehung der Steuerschuld § 2 Abs. 1 Satz 1 anzuwenden, so tritt bei Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Erbschaftsteuergesetzes die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus für alle Teile des Erwerbs ein, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes wären.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn nachgewiesen wird, daß für die Teile des Erwerbs, die nach dieser Vorschrift über § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Erbschaftsteuergesetzes hinaus steuerpflichtig wären, im Ausland eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende Steuer zu entrichten ist, die mindestens 30 Prozent der deutschen Erbschaftsteuer beträgt, die bei Anwendung des Absatzes 1 auf diese Teile des Erwerbs entfallen würde.

Übersicht

  • A. Grundaussagen

  • I. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 1

  • II. Rechtsentwicklung Rz. 4

  • III. Anwendungsbereich Rz. 5

  •  
    • IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

    • 1. Verhältnis zum Unionsrecht Rz. 6

    •  
      • 2. Verhältnis zum Abkommensrecht

      • a) Ertrag- und erbschaftsteuerrechtliche DBA relevant Rz. 17

      • b) Schrankenwirkung durch ertragste...

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