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Toman/Frössel (Hrsg)

KMG | Kapitalmarktgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4688-6

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Toman/Frössel (Hrsg) - KMG | Kapitalmarktgesetz

§ 24 Emissionskalender

Andreas Frössel

Literatur

Follak, Crowdfunding. Neue Herausforderungen für die nationale und internationale Finanzaufsicht, ÖBA 2016, 890; Kalss/Oppitz/Zollner, Kapitalmarktrecht2; Weber, Kapitalmarktrecht (1999); Zib/Russ/Lorenz, Kapitalmarktgesetz, Kommentar (2008); Zivny, Wesentliche Aspekte des neuen KMG 2019, ZFR 2019, 548; Zivny/Mock, EU-ProspektVO/KMG 20193 (2022).

Übersicht


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Meldepflichten (Abs 1)
3-5
III.
Ausnahmen von der Meldepflicht (Abs 2)
6, 7
IV.
Veröffentlichung (Abs 3)
8, 9
V.
Verdacht strafbarer Handlungen (Abs 4)
10, 11
VI.
Beschränkung der Haftung der Meldestelle (Abs 5)
12

I. Allgemeines

1

Der Emissionskalender dient der Information des Marktes, insbesondere über die sogenannte Kapitalmarktbeanspruchung. Emittenten werden dadurch in die Lage versetzt, die momentanen Gegebenheiten am Markt einschätzen zu können und sich dementsprechend zu verhalten. Um der Meldestelle die Führung des Emissionskalenders zu ermöglichen, sind Anbieter verpflichtet, bestimmte Informationen ehestmöglich zu melden (s Rz 3 ff). Die Meldepflicht besteht auch für Alternative Finanzinstrumente; sie besteht jedoch nur hinsichtlich von Angeboten am Primärmarkt im Inland.

2

Die Führung des Emissionskalen...

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