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KMG | Kapitalmarktgesetz
Toman/Frössel (Hrsg)

KMG | Kapitalmarktgesetz

Praxiskommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4688-6

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Toman/Frössel (Hrsg) - KMG | Kapitalmarktgesetz

§ 20 Meldung von Sanktionen an die ESMA

Georg Tuder/Rafael Ferk-Dornstauder

Literatur

Kalss/Oppitz/U. Torggler/Winner, BörseG/MAR (2019); Tuder, Grundsatzfragen des ZaDiG infolge der ZDRL II (2019);Zivny/Mock, EU-ProspektVO/KMG 20193 (2022); Zivny, Wesentliche Aspekte des neuen KMG 2019, ZFR 2019, 548.

Übersicht


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I.
Einleitung
1- 6
II.
Jährliche Meldung an die ESMA (Abs 1)
7- 9
III.
Laufende Meldungen an die ESMA hinsichtlich veröffentlichter Sanktionen (Abs 2)
10, 11
IV.
Laufende Meldungen an die ESMA hinsichtlich nicht veröffentlichter Sanktionen (Abs 3)
12- 15
V.
Zentrales Sanktions- und Maßnahmenregister bei der ESMA
16- 19

I. Einleitung

1

Mit § 20 wurde Art 43 der Prospekt-VO in nationales Recht umgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine neue Bestimmung innerhalb des KMG. Eine vergleichbare Vorgängerbestimmung gab es im KMG aF bzw in der RL 2003/71/EG („Prospektrichtlinie“) nicht.

2

§ 20 verpflichtet die FMA dazu, der European Securities and Markets Authority (ESMA) - einmal jährlich - Informationen über alle gem Art 38 der Prospekt-VO verhängten verwaltungsrechtlichen Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen in aggregierter Form zukommen zu lassen. Die FMA hat die ESMA aufgrund dieser Bestimmung ferner über alle verhängten Sanktionen und Maßnahmen zu infor...

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