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Gesetze, Verordnungen
Entschädigungen gemäß § 20 Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO) oder diesen entsprechende Entschädigungen für die Tätigkeit in Wahlbehörden von Gebietskörperschaften aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen sind ab 2024 insoweit steuerfrei, als sie die Beträge nicht überschreiten, die nach Maßgabe des § 20 Abs 1 und 2 NRWO zustehen (§ 3 Abs 1 Z 40 EStG).
Literatur: Baumgartner, Abgabenänderungsgesetz 2023 in Begutachtung, SWK 13/14/2023, 598; SWK-Redaktion, Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz, SWK 18/2023, 762; SWK-Redaktion, Nationalrat und Bundesrat beschließen AbgÄG 2023, CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 und weitere Gesetze, SWK 20/21/2023, 838; Kocher/Proksch, Neuerungen in der Lohnverrechnung 2024, SWK 1/2/2024, 2; B. Reiner/J. Reiner, Die steuerlichen Neuerungen 2024, SWK 3/2024, 52.
Mit dem PrAG 2024 erfolgt die Inflationsanpassung für das Jahr 2024. Neben der Inflationsanpassung um zwei Drittel der Inflationsrate von 9,9 % (§ 33a Abs 4 EStG) werden umgesetzt:
zusätzliche gestaffelte Anpassung der ersten vier Tarifgrenzen;
volle Anpassung der Absetzbeträge;
Erhöhung des Ge...