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SWK 13-14, 5. Mai 2023, Seite 598

Abgabenänderungsgesetz 2023 in Begutachtung

Highlights mit Fokus auf Ertragsteuern und Abgabenverfahren

Felix Baumgartner

Von bis befindet sich das Abgabenänderungsgesetz 2023 in Begutachtung. Mit diesem Gesetzesentwurf legt das Bundesministerium für Finanzen ein sehr technisches Paket vor. Den Schwerpunkt setzen Maßnahmen in den Bereichen Stärkung der Rechtssicherheit, Förderung der Steuergerechtigkeit, Digitalisierung bzw Verwaltungsvereinfachung und Ökologisierung des Steuerrechts. Gleichzeitig wurde das CESOP-Umsetzungsgesetz 2023 zur Begutachtung versendet, auf das ebenso ein kurzer Blick geworfen wird.

1. Ökologisierung durch eine steuerliche Erleichterung für die außerbetriebliche Nutzung leerstehender Betriebsgebäude

Entnahmen von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen sind nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten; dies gilt auch für die Entnahme von Gebäuden des Betriebsvermögens. Die anlässlich der Entnahme erfolgende Aufdeckung stiller Reserven kann einer außerbetrieblichen Nutzung von leerstehenden Betriebsgebäuden entgegenstehen.

Mit dem Begutachtungsentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2023 soll die außerbetriebliche Nutzung von leerstehenden Betriebsgebäuden (zB für Wohnzwecke) steuerlich jedoch erleichtert werden und ua auch d...

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