Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 11 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
Erlässe:
Literatur:Weinzierl, Rechnungsausstellung bei grenzüberschreitenden Leistungen, SWK 2009, S 415; Gaedke/Tumpel, SWK 2007, 703.
I. Einführung
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Bedeutung: Die Vorschrift regelt Besonderheiten bei der Rechnungsausstellung im ig Handel. Sie sieht für den Lieferanten zusätzliche Verpflichtungen zur Rechnungsausstellung bzw zusätzliche Angaben auf der Rechnung vor. Im Wesentlichen geht es um Rechnungen über ig Lieferungen im Allgemeinen und über ig Lieferungen von neuen Fahrzeugen im Besonderen. Die Regelung gilt nur für Lieferungen, die in Österreich steuerbar sind. Findet in Österreich eine Einfuhr oder ein ig Erwerb statt, bestimmen sich die Rechnungsmerkmale nach jenem Land, in dem die Ausfuhr bzw ig Lieferung steuerbar ist.
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Rechtsentwicklung: Art 11 hat seit folgende Änderung erfahren:
Ergänzung des Abs 1 und 2 um den Hinweis auf die in Art 3a Abs 6 neu aufgenommenen Leistungen (BGBl 756/1996, ab 1997; Mat: 396 Blg NR 20.GP, 18);
Anfügung des Abs 4 betr Rechnung bei Übergang der Steuerschuld nach Art 19 (AbgÄG 2002, BGBl I 132, ab 2003; Mat: 1175 BlgNR 22.GP, 24);
Anfügung des Abs 5 (BGBl I 134/2003, ab 2004; Mat: 3...