Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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Artikel 2 Fahrzeuglieferer
Erlässe:
Literatur:Caganek, Beispiele zum Binnenmarkt - Lieferung neuer Fahrzeuge, ÖStZ 1994, 383; Pernt, Die speziellen Regelungen für Autos im UStG 1994, SWK 1995, A 18; Bruckner/Pernt, UStG 1994: Lieferung und Erwerb von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen im Binnenmarkt, ÖStZ 1995, 193; Kraus, Aktueller Umsatzsteuerfall: Neue Fahrzeuge - Übersiedlung im Binnenmarkt, ÖStZ 1998, 143; Humberger, Der Eigenimport von Fahrzeugen, FJ 2001, 41; Hörtnagl, Der Ausschluss neuer Fahrzeuge von der Differenzbesteuerung - eine systemwidrige Kumulation der USt, ÖStZ 2001, 357.
I. Einführung
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Bedeutung: Art 2 ist Teil der Regelungen, mit denen bei neuen Fahrzeugen die Besteuerung im Bestimmungsland gewährleistet werden soll (hiezu Art 1 Tz 74 ff). Er verleiht auch Nichtunternehmern eine auf die Fahrzeuglieferung beschränkte Unternehmereigenschaft. Dasselbe gilt für Unternehmer, die eine Fahrzeuglieferung nicht im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. Da nach § 12 Abs 2 Z 2 Lieferungen von PKW, Kombi etc im Allgemeinen als nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten, hat Art 2 eine erhöhte Bedeutung auch für die Lieferungen von Unternehmern.
Beispiel:
Handelsvertreter V erwirbt für seine Tätigkeit einen neuen Mercedes um € 60.000. Die Vorsteuer iHv € 10.00...