Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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Einführung zur Binnenmarktregelung
I. Hintergründe
1
In Art 14 EGV (ex-Art 7a EGV), eingefügt durch die Einheitliche Europäische Akte vom , verpflichtete sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um bis zum den Binnenmarkt schrittweise zu verwirklichen. Da der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen umfasst, in dem unter anderem der freie Verkehr von Waren gewährleistet sein muss, mussten auch Maßnahmen auf dem Gebiet der indirekten Steuern getroffen werden. Für die USt bedeutete dies vor allem den Entfall der Einfuhrumsatzsteuer.
2
Das von der EG-Kommission 1987 in diesem Zusammenhang für die USt vorgesehene Maßnahmenpaket sah zunächst einen vollkommenen Übergang zum Ursprungslandprinzip vor: Innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen und sonstige Leistungen wären danach wie Umsätze im Inland besteuert worden; die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und die Besteuerung der Einfuhr wären ersatzlos entfallen; eine in Rechnung gestellte USt hätte im Destinationsstaat zum Vorsteuerabzug berechtigt. Da fiskalisch gesehen am Bestimmungslandprinzip festgehalten werden sollte (das Umsatzsteueraufkommen somit weiterhin dem Verbr...