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bau aktuell 1, Jänner 2010, Seite 6

Die Anrechnung freier Pufferzeiten bei Bauzeitverlängerungen

Wolfgang Hussian

Kommt es zu Leistungsabweichungen, die zu Bauzeitverzögerungen führen und vom Auftraggeber zu vertreten sind oder von ihm angeordnet wurden, stellt sich die Frage, ob der Auftragnehmer auch dann Anspruch auf Verlängerung der Leistungsfrist (und der allenfalls damit verbundenen Mehrkosten) hat, wenn er negative Auswirkungen auf die Gesamtbauzeit durch den Verbrauch von freien Pufferzeiten vermeiden könnte. Oder mit anderen Worten: Hat der Auftraggeber in diesen Fällen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer vor einer allfälligen Bauzeitverlängerung zuerst seine freien Pufferzeiten aufbraucht?

1. Der freie Puffer

Als Puffer bezeichnet man Zeiten, die nach dem Bauzeitenplan nicht für die Durchführung von bestimmten Tätigkeiten genutzt werden. Diese Zeiten stehen dem Auftragnehmer als Reserve zur Verfügung, falls er für einzelne Arbeiten aus von ihm zu vertretenden Gründen länger als vorgesehen benötigt. Der Auftragnehmer nutzt diese Puffer, um sein Bauzeitrisiko zu minimieren, also das Risiko, dass er mit den geplanten Produktionskapazitäten unter den vertraglichen Bedingungen der Leistungserbringung die Termine nicht einhalten kann.Die Zeitreserven sind entweder bereits ursprünglich im...

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