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Doch keine Firmenwertabschreibung für ausländische Gruppenmitglieder?
Das BFG hat sich in einer Senatsentscheidung vom , RV/2100620/2022 gegen die Firmenwertabschreibung für Gruppenmitglieder aus dem Ausland ausgesprochen, wenn die Möglichkeit der Beeinflussung des Kaufpreises durch den steuerlichen Vorteil der Firmenwertabschreibung nicht gegeben war. Damit folgt das BFG ausdrücklich der Rechtsprechung des und stellt sich gegen das Erkenntnis des .
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin (Bf) ist Mitglied einer österreichischen Unternehmensgruppe. Im Zuge einer im Jahr 2011 erfolgten Abspaltung eines Teilbetriebes eines anderen Gruppenmitglieds nach Art VI UmgrStG hat die Bf ausländische Beteiligungen unter Buchwertfortführung übernommen. Bei keiner dieser Beteiligungen wurde eine Option auf Steuerwirksamkeit gemäß § 10 Abs 3 KStG 1988 ausgeübt. Die ausländischen Unternehmen wurden 2014 in die Unternehmensgruppe aufgenommen.
Die Bf wollte für die Beteiligungserwerbe, die vor dem erfolgten, ab der Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe Firmenwertabschreibungen gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 vornehmen. Basis für die Berechnung der Firmenwertabschreibung waren die bei der abspa...