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KESt-Pflicht der verdeckten Gewinnausschüttung über die Grenze?
Die Verrechnungskonten im internationalen Konzerngeflecht stehen regelmäßig unter Beobachtung des Finanzamtes. Im Falle der Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung über die Grenze stellt sich die Frage, ob die Beteiligtengesellschaft kapitalertragsteuerpflichtig ist oder ob die Befreiung gemäß der Mutter-Tochter-Richtlinie greift. Das BFG hatte in einem aktuellen Fall einen Sachverhalt zur Mutter-Tochter-Richtlinie ergangenen VO betreffend KESt-Erstattung zu beurteilen und hat zu diesem Anlass analysiert, ob die Offenkundigkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung für die Beschwerdeführerin (Bf) erkennbar gewesen wäre.
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RV/7102083/2009; Revision zugelassen. | §§ 8, 12 KStG; § 94a Abs 1 EStG idF BGBl I Nr 71/2003; § 3 Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften iSd Mutter-Tochter-Richtlinie – BGBl Nr 56/1995 (idF KESt-VO) |
1. Der Fall
Die aushaftenden Forderungen der Bf aus Warenlieferungen gegenüber ihrer Schwestergesellschaft wurden nicht verzinst. Das Finanzamt und in der Folge das BFG sahen in der fehlenden Verzinsung der aushaftenden Forderungen gegen die Beteiligungsgesellschaf...