Rechtsfragen der Haftpflichtversicherung
1. Aufl. 2024
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1. Einleitung
Eine Deckung von Großrisiken im quantitativen Sinne erfordert oftmals eine Diversifizierung, was, je nach den Deckungskapazitäten des Rückversicherungsmarktes, S. 222vielfach bereits auf primärer Ebene eine Risikoteilung zumindest nahelegt. Zwei gebräuchliche Instrumente, dies zu bewirken, sind die Mitversicherung und die Exzedentenversicherung, wobei beide Modi vielfach nicht exklusiv, sondern auch kombiniert zur Anwendung gelangen. Die Frage nach der Behandlung von Führungsklauseln und Folgepflichten in einer Versicherung mit unterschiedlichen Layern – dh mit einer Grunddeckung, die in Form einer Mitversicherung genommen wird oder nicht, und anschließenden Exzedentenversicherungen, die auch jeweils als Mitversicherungen oder nicht vereinbart werden – wurde bisher in der deutschen Jurisprudenz noch nicht intensiv genug aufgegriffen. Solche gelayerten (Mit-)Versicherungen finden sich insbesondere in sogenannten internationalen Versicherungsprogrammen, aber vermehrt auch in (schlichten) Versicherungstürmen. Gerade weil zumindest in zahlreichen Sparten das Konstrukt der Mitversicherung mit dem der Exzedentenversicherung in der Vertragsausgestaltung habituell kombiniert wird, e...