Rechtsfragen der Haftpflichtversicherung
1. Aufl. 2024
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1. Der Anlassfall
Mit der Gegenstand und Anlass dieser Untersuchung bildenden Frage sah sich jüngst das OLG Nürnberg konfrontiert: Ein im Zuge eines Verkehrsunfalls mit einem Pkw verletzter Radfahrer nahm als Kl des Haftpflichtprozesses den Lenker des Kfz auf Schadenersatz (einschließlich Schmerzensgeld) in Anspruch. Er stützte seine Forderung explizit darauf, dass der bekl Kfz-Lenker ihn bei Ausfahrt aus einem Kreisverkehr aus Verärgerung über das Fahrverhalten des Kl vorsätzlich von hinten angefahren habe, was der Bekl bestritt und eine Linksbewegung des Kl im Zuge des vom Bekl durchgeführten Überholmanövers behauptete.
S. 110Der Bekl verkündete seinem Kfz-Haftpflichtversicherer den Streit und forderte diesen auf, dem Haftpflichtprozess auf seiner Seite als Nebenintervenient beizutreten: Sollte das Gericht von keinem vorsätzlichen Handeln ausgehen, habe er einen (Befreiungs-)Anspruch gegen den Versicherer. Der streitverkündigte Haftpflichtversicherer trat dem Verfahren tatsächlich als Nebenintervenient bei – allerdings nicht aufseiten des streitverkündenden Bekl, sondern aufseiten des Kl! Begründend wurde dazu vorgebracht, im Falle vorsätzlichen Handelns des Bekl – wovon die NI im Übrige...