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RWK 9, 15. September 2024, Seite 312

ESMA-Bericht zur Erstanwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Empfehlungen und Hinweise für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Jacqueline Strakova

Im Jahr 2025 werden die ersten Nachhaltigkeitsberichte gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) von großen Unternehmen von öffentlichem Interesse veröffentlicht. Die European Securities and Markets Authority (ESMA) publizierte einen Bericht, in dem auf die Kernelemente der Hilfestellung seitens der Europäischen Kommission und der EFRAG verwiesen wird. Zudem wird in dem Bericht auf jene Bereiche eingegangen, die bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS von besonderer Relevanz sind. Der Bericht umfasst keine Angabepflichten in Verbindung mit Art 8 Taxonomie-Verordnung. Dieser Beitrag stellt eine zusammenfassende Übersicht über die in dem Bericht der ESMA angesprochenen Aspekte zur Verfügung.

1. Hilfestellung bei der Implementierung von EFRAG und der Europäischen Kommission

Um Unternehmen zu unterstützen, die gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Jahr 2025 zum ersten Mal Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen, bei denen die ESRS zur Anwendung kommen, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Sammlung häufiger Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem ersten Set der ESRS. Zudem veröffentlichte die EFRAG zum aktuell...

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