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BFGjournal 7-8, August 2021, Seite 257

Vergütungen von Geschäftsführern als „Directors’ Fees“ im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

Stefan Bendlinger

Geschäftsführer und Vorstände üben ihre Tätigkeit nicht immer in dem Staat aus, in dem sich der Sitz der Gesellschaft befindet, zu deren Organe sie bestellt worden sind. Wird die Tätigkeit außerhalb des Sitz- bzw Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft ausgeübt – ein durch COVID-19 verstärkter Trend – ergeben sich daraus sowohl für die Gesellschaft als auch für deren Organe Fragen bezüglich der internationalen Aufteilung von Besteuerungsrechten an deren Bezügen. Rechtsprechung und Verwaltungspraxis beschäftigen sich regelmäßig mit diesem Thema, mit durchaus überraschenden Ergebnissen. So hat der VwGH jüngst die Frage an das BFG zurückverwiesen, ob die abkommensrechtliche Verteilungsnorm für „Aufsichts- und Verwaltungsräte“ tatsächlich nur auf überwachende Organe anwendbar ist und damit dem BFG im fortgesetzten Verfahren eine schwierige Aufgabe gestellt.


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; RV/4100535/2013; Revision nicht zugelassen.
§§ 22 Z 2, 25 Abs 1 Z 1 lit a, 47 Abs 2, 98 Abs 1 Z 3 EStG, OECD-Musterabkommen

1. Organe von Kapitalgesellschaften im EStG

Einkünfte von unbeschränkt (und beschränkt) steuerpflichtigen Geschäftsführern und Vorständen sind als Einkünfte aus ni...

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